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VG Berlin, 24.04.2009 - 29 A 89.08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 23.04.2009 - 29 A 89.08
- VG Berlin, 24.04.2009 - 29 A 89.08
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 22.04.2004 - 7 C 5.03
Staatliche Verwaltung, Beendigung; Vermögenswert, unbekannter Eigentümer; …
Auszug aus VG Berlin, 24.04.2009 - 29 A 89.08
Weiterhin wird auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. April 2004 (7 C 5.03 = ZOV 2004, 260) hingewiesen und ausgeführt, dass § 11 b VermG Ausfluss des öffentlichen Interesses sei, bei Beendigung der staatlichen Verwaltung für Grundstücke, deren Eigentümer nicht feststellbar seien, eine ordnungsgemäße Grundstücksverwaltung sicherzustellen.Zweck der Bestellung des Vertreters nach § 11 b VermG ist das öffentliche Interesse an einer gesetzlichen Vertretung des Eigentümers und damit einer ordnungsgemäßen Grundstücksverwaltung (BVerwG, Urteil vom 22. April 2004 - 7 C 5.03 - Rz. 12 zitiert nach juris).
- BVerfG, 15.01.1970 - 1 BvR 13/68
Ehescheidungsakten
Auszug aus VG Berlin, 24.04.2009 - 29 A 89.08
Ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht ist ohne das Einverständnis der Betroffenen nur dann zulässig, wenn er nach dem Verhältnismäßigkeitsprinzip gerechtfertigt ist (BVerfG, Beschluss vom 15. Januar 1970 - 1 BvR 13/68 - BVerfGE 27, 344, 350ff;… Kunig in: von Münch/Kunig, GG-Kommentar, 5. Aufl., Art. 1 Anm. 10).